„Der Staat ist eine Gemeinschaft gleichberechtigter Bürger zum Zweck der Ermöglichung bester Lebensführung.“ (Aristoteles)
Was ist eigentlich Bezirkspolitik? Und was ist es nicht
Bezirkspolitik. Wir reden darüber, wir haben eine ungefähre Vorstellung was das sein könnte. Doch was genau umfasst Bezirkspolitik nun alles? Welche Möglichkeiten den Bezirk zu gestalten gibt es?
Mit welchen Aufgaben ist die Bezirks-vertretung betraut?
Die Wiener Stadtverfassung regelt, dass folgende Aufgaben vom Bezirk eigenverantwortlich und budgetär gestaltet werden:
- Kindergärten und Schulen
- Straßen, öffentliche Beleuchtung und Verkehrsmaßnahmen
- Straßenreinigung und Schneeabfuhr
- Grünanlagen und Kinderspielplätze
- Pensionistenklubs/Seniorentreffs
- Räumlichkeiten der Bezirksvorstehungen
- Märkte
- Außerschulische Kinder- und Jugendbetreuung
- Bedürfnisanstalten
- Familienbäder sowie Saunabäder
- Kulturbereich
- Musikschulen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Vergabe von Aufträgen für bauliche und gestalterische Projekte
- Kanalbauten
Die Bezirksvertretung hat u.a. bei folgenden Themen ein Mitwirkungsrecht:
- Erstellung von Bezirksentwicklungskonzepten;
- Mitwirkung bei Maßnahmen der Stadterneuerung;
- Vorschläge zur Verbesserung der Infrastruktur des Bezirkes, insbesondere zur Lösung der Verkehrsprobleme;
- Mitwirkung bei der Errichtung und Auflassung öffentlicher Straßen, Plätze und Wege;
- Vorschläge für die Standorte der Pensionistenklubs und Seniorentreffs;
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Überwachung der Instandhaltung der von der Stadt Wien verwalteten Denkmäler und Brunnen;
- Vorschläge für Maßnahmen im Interesse der Sicherheit der Bezirksbevölkerung;
- Standortvorschläge für Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe im Bezirk;
- Vorschläge zur Lösung bezirksspezifischer Sozialprobleme;
- Vorschläge über die Einrichtung von sozialen Diensten;
- Vorschläge und Stellungnahmen zu Vorschlägen betreffend die Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Brücken sowie von städtischen Wohnhausanlagen, Parkanlagen, Sportanlagen, Schulen und Kindergärten, soweit sich solche Bauwerke für eine Benennung eignen;
- Erstellung von Kultur-, Bildungs- und Freizeitprogrammen für den Bezirk;
- Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von Märkten;
- Programme zur Durchführung von Aktionen zur Förderung des Breitensportes;
- Mitwirkung bei der Festsetzung der Wahlsprengel;
- Mitwirkung bei Aktionen zur Information der Bezirksbevölkerung;
- Abgabe von Stellungnahmen, Gutachten und Äußerungen, um welche die Bezirksvertretungen vom Gemeinderat, Stadtsenat, von einem Gemeinderatsausschuß, vom Bürgermeister oder vom Magistrat ersucht werden;
- Mitwirkung bei der Errichtung, Verlegung und Auflassung von städtischen Kindergärten, Schulen, Jugendspielplätzen, Bedürfnisanstalten, Familienbädern Saunabädern, Musikschulen;